Ihr unabhängiges Kfz-Gutachten — auf Ihrer Seite.
Sagen Sie Nein zum Gutachter der Versicherung.
Nach einem unverschuldeten Unfall ermittelt ein unabhängiges Gutachten die volle Schadenshöhe, neutral und in Ihrem Interesse.
Auch abends & am Wochenende: Fotos per WhatsApp senden
In 1–2 Tagen zum Gutachten.
Termin innerhalb von 24 Stunden, damit Ihre Schadensabwicklung nicht ins Stocken gerät.
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Schaden melden
Schicken Sie Fotos per WhatsApp oder rufen Sie an. Ihren Besichtigungstermin erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden.
in 24 h -
Vor Ort begutachten
Ihr Fahrzeug wird vollständig begutachtet: jeder Schaden, die Wertminderung und die Reparaturdauer werden dokumentiert.
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Gutachten erhalten
Sie bekommen ein unabhängiges Gutachten als belastbare Grundlage für die volle Schadenshöhe.
in 1–2 Tagen
Warum unabhängig?
Sie entscheiden, wer Ihr Auto begutachtet.
Nach einem unverschuldeten Unfall wählen Sie den Sachverständigen selbst, nicht die Versicherung. Was das konkret für Ihren Schaden bedeutet:
Gutachter der Versicherung
- Nachteil: Von der gegnerischen Versicherung beauftragt
- Nachteil: Schaden wird oft knapp bewertet
- Nachteil: Wertminderung bleibt leicht unberücksichtigt
- Nachteil: Versteckte Schäden fallen durchs Raster
- Nachteil: Sie tragen die Beweislast allein
Ihr unabhängiges Gutachten
- Vorteil: Allein in Ihrem Auftrag und Interesse
- Vorteil: Die volle Schadenshöhe wird ermittelt
- Vorteil: Die merkantile Wertminderung wird mit erfasst
- Vorteil: Auch verdeckte Schäden werden dokumentiert
- Vorteil: Ein beweissicheres Gutachten als Grundlage
Der Unterschied zeigt sich am deutlichsten bei den Positionen, die ohne eigenes Gutachten regelmäßig unter den Tisch fallen: die merkantile Wertminderung, der Nutzungsausfall für die Zeit ohne Fahrzeug und verdeckte Schäden, die erst bei der genauen Untersuchung sichtbar werden. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert diese Positionen beweissicher, bevor repariert wird — danach lässt sich der ursprüngliche Zustand oft nicht mehr nachweisen. Genau deshalb lohnt sich die Begutachtung auch bei Schäden, die auf den ersten Blick überschaubar wirken: Was wie ein Kratzer aussieht, ist nach einem Heckaufprall häufig ein Schaden an Träger oder Elektronik.
§ 249 BGB, Naturalrestitution: Anspruch auf vollständige Wiederherstellung. Freie Wahl des Sachverständigen bei unverschuldetem Unfall (st. Rechtsprechung). Mehr zu Ihrem Wahlrecht: Freie Gutachterwahl nach § 249 BGB.
So läuft Ihr Gutachten ab
Von der Meldung bis zum fertigen Gutachten: fünf Schritte, Termin in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
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Melden
Anruf oder Fotos per WhatsApp — Sie schildern kurz den Unfall.
Sofort -
Termin vor Ort
Wir vereinbaren die Besichtigung Ihres Fahrzeugs.
in der Regel 24 Std -
Begutachtung
Erfassung aller Schäden in Ihrem Interesse, inklusive Wertminderung.
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Gutachten
Sie erhalten ein vollständiges, beweissicheres Gutachten.
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Volle Schadenshöhe
Mit dem Gutachten machen Sie Ihre Ansprüche geltend.
Für den Termin brauchen Sie nicht viel: das Fahrzeug, den Fahrzeugschein und, falls vorhanden, Fotos vom Unfallhergang. Fahren müssen Sie dafür nicht: Die Besichtigung kommt zu Ihrem Auto — der genaue Ort bleibt Ihnen überlassen. Dabei wird jeder Schaden fotografisch dokumentiert, die Reparaturkosten werden kalkuliert, Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert ermittelt. Das fertige Gutachten erhalten Sie digital; damit machen Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend.
Den Ablauf im Detail finden Sie unter Ablauf — von der Schadenmeldung bis zur Auszahlung. Was genau im Gutachten steht, lesen Sie auf der Seite Haftpflichtgutachten.
Unfall gerade passiert?
Ein Anruf genügt — ich sage Ihnen in zwei Minuten, was jetzt zu tun ist.
Was kostet Sie das Gutachten?
Nach einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten des Sachverständigen zum erstattungsfähigen Schaden — sie trägt die gegnerische Versicherung (BGH VI ZR 280/22). Ihr Eigenanteil im Haftpflichtfall: keiner. Das Honorar richtet sich nach der Schadenshöhe, auf Basis einer marktüblichen Tabelle.
- 3 Jahre
- dann verjährt Ihr Anspruch auf Schadensersatz § 195 BGB
- bis 50 €
- Nutzungsausfall pro Tag (Mittelklasse) Sanden/Danner/Küppersbusch-Tabelle
- 100 %
- der Gutachterkosten trägt die gegnerische Versicherung BGH VI ZR 280/22
Neben den Reparaturkosten sichert Ihnen das Gesetz weitere Positionen: den Nutzungsausfall für die Zeit ohne Fahrzeug, die merkantile Wertminderung und die Beweissicherung verdeckter Schäden. Je früher das Gutachten erstellt wird, desto belastbarer ist Ihre Beweislage.
Häufig kürzt die gegnerische Versicherung einzelne Positionen oder verweist auf eine eigene Prüfung. Wichtig zu wissen: Als Geschädigter müssen Sie die Schadenshöhe belegen können — genau dafür ist das Gutachten da. Es beziffert neben den Reparaturkosten auch die merkantile Wertminderung, also den Wertverlust, den Ihr Auto trotz fachgerechter Reparatur behält, und dokumentiert den Zustand vor der Reparatur. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden weist es Wiederbeschaffungswert und Restwert aus, damit die Abrechnung nachvollziehbar bleibt. Diese Zahlen sind die Grundlage jeder Verhandlung — ohne sie bleibt es beim Wort der Versicherung.
Mehr dazu: Wer die Gutachterkosten trägt · Was die gegnerische Haftpflicht alles zahlt
Womit die gegnerische Versicherung rechnet
Ein Schadenfall ist für die Versicherung der Gegenseite ein Kostenfall. Sie arbeitet mit eingespielten Mustern, um die Summe zu drücken. Keines davon ist verboten, und keines funktioniert, wenn die Forderung sauber belegt ist. Wer sie kennt, verhandelt anders.
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Das schnelle Abfindungsangebot
Kurz nach dem Unfall kommt eine runde Summe, präsentiert als abschließende Erledigung — oft bevor verdeckte Schäden oder die Wertminderung überhaupt geklärt sind. Eine Unterschrift darauf bindet.
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Der eigene Gutachter der Versicherung
Beim ersten Anruf wird angeboten, einen Sachverständigen zu schicken. Der steht auf der Gehaltsliste der Gegenseite. Sie müssen ihn nicht akzeptieren — die Wahl liegt bei Ihnen.
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Der Prüfbericht nach Rechnungseingang
Ein externer Dienstleister streicht einzelne Positionen oder verweist auf eine angeblich günstigere Werkstatt. Ist der Reparaturweg im Gutachten nachvollziehbar begründet, halten solche Kürzungen selten stand.
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Restwertangebote aus dem ganzen Bundesgebiet
Beim Totalschaden wird über Online-Börsen ein Höchstgebot eingeholt, das ein Käufer Hunderte Kilometer entfernt abgibt. Maßgeblich ist aber der Markt, der für Sie erreichbar ist.
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Gestrichene Nebenkosten
Verbringungskosten und Ersatzteilaufschläge fallen real an, werden aber gern pauschal abgelehnt. Stehen sie im Gutachten, lassen sie sich belegen.
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Zeit
Eine Teilsumme wird angewiesen, weitere Unterlagen nachgefordert, Schreiben bleiben unbeantwortet. Eine von Anfang an belegte Forderung verkürzt dieses Spiel. Wie oft Unfälle mit Personenschaden in Deutschland überhaupt erfasst werden, zeigt unsere Auswertung des Unfallatlas nach Städten.
Das sagen Geschädigte über Tom Prennig
„Telefonisch wurde ich sehr freundlich beraten. Alles andere ging schnell und einfach per WhatsApp. Ohne eigene Kosten wurde mir mein Schaden umfassend erstattet. Kann ich guten Gewissens empfehlen."
„Rückruf innerhalb von zwei Stunden, Termin innerhalb 24 Stunden, super nette und fachlich qualifizierte Beratung und Hilfe bei Einreichung des Gutachtens bei der gegnerischen Versicherung. Jederzeit gerne wieder!"
„Wir waren mit dem ganzen Service in unserem Schadensfall komplett zufrieden. Schnelle, kompetente Hilfe und überaus netter Kontakt. Da fühlt man sich gut aufgehoben."
Ihr Sachverständiger
Tom Prennig
Freier Kfz-Sachverständiger · bundesweit
„Ich arbeite ausschließlich im Interesse der Geschädigten, nie für die Versicherung."
DESAG-zertifiziert, Schwerpunkt Haftpflicht-Unfallschäden. Über zehn Jahre als Karosseriebauer, seit 2024 als Sachverständiger, mit über 500 Gutachten. Ihr Gutachten erstelle und verantworte ich selbst, auf Deutsch und Englisch — die Besichtigung Ihres Fahrzeugs findet bundesweit vor Ort statt.
Ihr Gutachten erstellt Tom Prennig, Kfz-Sachverständiger
· 93 Bewertungen bei Google Bewertungen ansehenVor Ort in ganz Deutschland
Die Besichtigung findet dort statt, wo Ihr Auto steht — zu Hause, an der Werkstatt oder am Arbeitsplatz. Termin in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Schwerpunkt ist das Rhein-Main-Gebiet; Termine sind bundesweit möglich. Auf den Standortseiten finden Sie zu jeder Stadt lokale Unfallzahlen, Hinweise zum Ablauf vor Ort und Antworten auf die häufigsten Fragen.
Alle 43 Standorte ansehen →Häufige Fragen
Das Wichtigste rund um Ihr unabhängiges Gutachten.
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall wählen Sie den Kfz-Sachverständigen in der Regel selbst. Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Kosten eines unabhängigen Gutachtens. Sie darf Ihnen den Gutachter nicht vorschreiben.
Wer trägt die Kosten für das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall sind die Kosten eines Schadensgutachtens Teil des Schadens und werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Für ein vollständiges, unabhängiges Gutachten gehen Sie in der Regel nicht in Vorleistung.
Wie schnell bekomme ich einen Termin und das Gutachten?
Einen Besichtigungstermin erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Das fertige Gutachten liegt innerhalb von ein bis zwei Werktagen nach der Begutachtung vor, damit Ihre Schadensabwicklung nicht ins Stocken gerät. Wie häufig es in Ihrer Stadt kracht, zeigt unsere Unfallstatistik deutscher Städte.
Was wird im Gutachten alles festgestellt?
Das Gutachten dokumentiert den vollständigen Schadenumfang: Reparaturkosten, eine eventuelle Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwerte sowie die Reparaturdauer als Grundlage für den Nutzungsausfall. So wird die Schadenshöhe vollständig und neutral ermittelt. Wie sich daraus die gesamte Schadensregulierung zusammensetzt, lesen Sie in diesem Ratgeber.
Lohnt sich ein eigenes Gutachten auch bei einem kleinen Schaden?
Auch bei scheinbar kleinen Schäden bleiben Wertminderung und versteckte Folgeschäden oft unberücksichtigt. Ab einer Schadenshöhe von etwa 750 € ist ein vollständiges Gutachten üblich; darunter genügt häufig ein Kurzgutachten. Im Zweifel klären wir das vorab kurz am Telefon.
Was passiert, nachdem das Gutachten fertig ist?
Sie erhalten das fertige Gutachten digital und haben damit eine belastbare, neutrale Grundlage für Ihre Schadensregulierung in der Hand. Damit lässt sich die Schadenshöhe gegenüber der gegnerischen Versicherung nachvollziehbar belegen. Ob Sie reparieren lassen oder den Schaden auf Gutachtenbasis abrechnen, entscheiden Sie selbst.
Was, wenn die Versicherung die Schadenshöhe aus dem Gutachten anzweifelt?
Ein unabhängiges Gutachten ist methodisch nachvollziehbar aufgebaut und dokumentiert jeden Schadensposten. Das macht es zu einer belastbaren Grundlage, der die Gegenseite konkret begegnen müsste. Sollte die Versicherung Positionen in Frage stellen, lassen sich diese anhand des Gutachtens sachlich erläutern. Sie stehen einer pauschalen Kürzung also nicht mit leeren Händen gegenüber.